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- Deszendenz von:
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HELLEBRANDT
(PDF-Version - 1MB)
Bearbeitungsstand
10.2003
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- Familien-Namensvorkommen:
- genealogische "Fixsterne":
Berufe:
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Hüttenarbeiter
auf Rothe Erde
(in Bearbeitung)
. . . Die Berufswahl des
Hüttenarbeiters war sicher im ausklingenden 19. Jahrhundert
sehr vielversprechend, verdiente doch im Jahr 1885 ein gelernter
Hüttenarbeiter 18,00 M, ein ungelernter 12,00 M. Dagegen
standen z.B. 11,75 M für einen gelernten bzw. 10,75 M
für einen ungelernten Textilarbeiter oder ein Tuchhandweber in
der Maschinenfabrik als gelernte Kraft 13,50 M, als ungelernte 11,40 M.
Nur in Aachen in der Stadt verdiente ein Tuchhandweber
annähernd so viel wie ein Hüttenarbeiter auf Rothe
Erde.
Die Geschäfte der Hütte liefen ausgezeichnet und so
wuchsen die Einwohnerzahlen der umliegenden Orte explosionsartig an.
Haaren z.B. zählte im Jahr 1817 1.401 Einwohner, im Jahr 1871
bereits 2.853. Im Jahr 1905 waren es 5.201 Einwohner.
In den letzten Jahrzehnten des 19. Jh. boomte das Geschäft der
Hütte ungeheuer. Man hatte das Patent für die
Herstellung des Thomasstahl gekauft und wesentlich verbessert, so dass
man mit dem hochwertigen Siemens-Martin-Stahl in Konkurrenz treten
konnte. Man war mit dem Thomas-Verfahren in der Lage, das
phosphathaltige Roheisen der lothringischen Eisenindustrie zu
verhütten. Dadurch hatte man gegenüber den
Hütten des Ruhrgebietes einen erheblichen Standortvorteil: die
Frachtkosten für die Strecke Luxemburg - Rothe Erde betrugen
auf dem Schienenweg 5,20 M, für Fracht bis Ruhrort 7,70 M.
Selbst wenn man in Koblenz auf Schiffe umlud, waren noch 6,50 M an
Frachtkosten zu zahlen. Mit der wesentlich verbesserten
Qualität durch Modifizierung der Herstellung des Thomasstahls
war man nicht mehr "nur" auf die Produktion von Eisenbahnschienen
festgelegt, sondern konnte auch bei ehrgeizigen
Brückenbauprojekten nennenswerte Aufträge sichern. .
. .
Literatur:
- Paul Emunds,
Rauchfahnen - Streikfahnen - Staubfahnen auf Rothe Erde, über
Eilendorf, Forst und Nirm, Heimatverein Eilendorf [Hrsg.], Eilendorf
1989.
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Bearbeitungsstand vom:
11.06.2004
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