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Transcript of original German extract of  "Agreement of Purchase and Sale" dated 4 September 1794 between Antonia Kohn vendor, and Johann Zwierzina purchaser, of "Großhaus" number 27 at Uherské Hradišté town council meeting of 15 November 1782. (Transcribed by Felix G. Game)

doc245

Einlage
des Antonia Kohnischen Großhauses No. 27 aus dem Manual Lit B. herübergetragen.

Weitere Einlage
Dieses Antonia Kohnischen Großhauses No. 27 an den Stadtbürger Johann Zwierina am 28ten November 1794 Nro. 952 Jud. hat der Hradischer löbliche königl Magistrat nach folgendem Kauf- und Verkaufkontrakt aus der ihm unten beigehenden Klause zu protokolieren verordnet.

952/75 pstl den 4ten Sep 1794.
Heut untenstehendem Tag und Jahr ist zwischen der wohlgeborenen Frau Antonia Kohn als Verkäuferin einer: dann dem königl Stadt Hradischer Bräuermeister Herrn Johann Zwierzina, Käufer andererseits, nachstehender Kauf- und Verkaufkontrakt abgerecht und unwiderruflich beschlossen worden.

Es verkäufet nämlich gedachte Frau Antonia Kohn ihr ob dem Hautplatze dieser königl Stadt Hradisch unter der Konskriptionszahl 27 besitzendes Bierbräu, und Brantweinbrenn, dann Bier, Wein und Brandweinschenk berichtiges bürgerliches Großhaus samt dem hinzu gehörigen Obstgarten, Hauswiese und Tuniantheil, dann allem was Wand, Land, Nied und Nagelfest ist, ihm Herrn Johann Zwierzina cum omni comodo et onere um einen abgerechten und beiderseitig beliebtem Kaufschilling von zwei Tausend ein hundert fünfzig Gulden rein dergestallten, daß er solches gleich vom Tage ihr Ratifikazion vollständig zu genüßen, dagegen auf all Bürden zu tragen, und auf Abschlag des Kaufschillings 1250 fl sogleich, die übrigen 900 fl aber nach Verlauf von drey Jahren zu erlegen, immittelst aber diese 900 fr landesüblich zu verzinsen habe. Diese Bedingnisse nimmt Käufer willig an und hat zu Abstossung des guttierten Kaufschillings eine Josephinische Obligation pr. 1000 fl, an barem aber 250 fl, in einem also ein tausend zweihundred fünfzig Gulden zu Handen der Frau Verkäuferin sogleich erlegt welche nicht nur die Josephinische Obligation pr 1000 fr statt barem annimmt, sondern auch über den Empfang der pr gestalltig auf Abschlag des ganzen Kaufschillings erlegten ein tausend zwei hundert fünfzig Gulden hiemit der gestellten, vorzüglich quittiert, daß weder sie noch ihre Erben und Erbsnehmer in Hinsicht dieser 1250 fr an gedachten Herrn Johann Zwierzina etwas mehr fordern wollen, noch sollen.

Die übrigen 900 Gulden verbündet sich Herr Käufer in der bestimmten Frist von 3 Jahren der Frau Verkäuferin zu erlegen, immittelst aber landesüblich zu verzinsen.

Übrigens entsagen beide Theile allemwin? immer Namen haben mögen den Rechtswohltaten, und Einwendungen, und geben einander Macht und Gewalt, womit gegenwärtiger Kauf- und Verkaufkontrakt in ihrer An- oder Abwesenheit grundbücherlich eingetragen werden möge. Alles getreülich ohne Gefahr.

Urkund dessen ....?....(Thide?) , und die erbetnen Herrn Zeugen eigenhändige Unterschrift.
Geschehen in der königl. Stadt Hradisch am 1sten August 1794.

(Ls) Johann /Zwierzina ................(Ls) Antonia Kohnin
Käufer ..........................................(Ls) Joseph Stör, als erbetener Zeug
.....................................................(Ls) Johann Kupper, als erbetener Zeug

Ratificatur et improtocolletur salvo jure cujus iunque mit der Klausl, daß: so lang Käufer Johann Zwierina als hiesiger Bräumeister bedienstet sein wird, weder er, noch seine Inleüte, die Bierschenke gerechtig sind auszuüben noch ein Gebräu käuflich an sich zu bringen, noch auch die Bierbreügerechtigkeit, welche ihm gleich anderen bürgerlichen Großhausbesitzern zusteht, auszuüben berechtigt, sondern schuldig sein soll, das Bierbreübefugniß, daselbst der Reihe nach an ihn kommen sollte, an Jemandem anderen zu verkaufen. Ex consilio senetus regio urbis Hradisti die 28 Novembris 1794

...............................................................(Ls) Joh Senater, sekr
Einprotokolliert in Folge eingangs bezohner? Verordnung ..abbr..? 904 J und mit Bezug auf die hiernächst angefihrte Klausl.

.................................................................Hradisch am 5ten Dezember 1794

(Partly illegible margin notes):

Anmerkung:
....August 797 hat der
löbliche ....Hradische Magistrat
.... der Zahl 809 folgende
.... ad effectum depurationis
.... protokollieren verordnet
.... 29 Juli 797
Quittung:
.... Neün hundert Gulden Rheinisch
.... gefertigter also?
.... das in der k. Stadt Hungarisch
Hradisch aus dem großen
.... No.27 dem Bräuer
.... Johann Zwierzina ....
.... Wein, Bier und
.... berechtigte Hausge-
.... Schuld unter heütigen
.... richtig eingetragen


Source: In the letter dated 9 Februar 1998 Dr. Jiri Coupek to Felix Game (fggdoc243-1), he cites "Grundbuch Inventarnummer 424" where the inventory number is the catalog number of the archives of Uherské Hradisté.
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